Das Zuwendungs- und Beihilferecht regelt die Vergabe staatlicher Gelder, um bestimmte politische oder wirtschaftliche Ziele zu fördern. Entscheidend dabei ist es, die Unterschiede und Anwendungsbereiche von Zuwendungen und Beihilfen zu kennen, um diese Mittel rechtssicher in Anspruch nehmen zu können.
Unsere Beratungsleistungen
AntweilerLiebschwagerNieberding unterstützt bei der Entwicklung beihilferechtskonformer Lösungen sowie in Notifizierungsverfahren vor der Europäischen Kommission. Konkurrenten von Empfängern staatlicher Beihilfen helfen wir mit Beihilfebeschwerden vor der Europäischen Kommission sowie mit Klagen vor den Verwaltungsgerichten, den Zivilgerichten, dem Europäischen Gericht erster Instanz und dem Europäischen Gerichtshof zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unsere Kanzlei hilft sowohl öffentlichen Auftraggebern als auch Fördermittelempfängern, rechtssichere Lösungen zu entwickeln und förderrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Mit unserer Expertise in der Strukturierung von Verkaufs- und Privatisierungsvorhaben sowie der Prüfung von Zuwendungsbescheiden bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen für unsere Mandanten an.