Zuwendungs- und Beihilferecht

Das Zuwendungs- und Beihilferecht regelt die Vergabe staatlicher Gelder, um bestimmte politische oder wirtschaftliche Ziele zu fördern. Entscheidend dabei ist es, die Unterschiede und Anwendungsbereiche von Zuwendungen und Beihilfen zu kennen, um diese Mittel rechtssicher in Anspruch nehmen zu können.

Unsere Beratungsleistungen

AntweilerLiebschwagerNieberding unterstützt bei der Entwicklung beihilferechtskonformer Lösungen sowie in Notifizierungsverfahren vor der Europäischen Kommission. Konkurrenten von Empfängern staatlicher Beihilfen helfen wir mit Beihilfebeschwerden vor der Europäischen Kommission sowie mit Klagen vor den Verwaltungsgerichten, den Zivilgerichten, dem Europäischen Gericht erster Instanz und dem Europäischen Gerichtshof zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Unsere Kanzlei hilft sowohl öffentlichen Auftraggebern als auch Fördermittelempfängern, rechtssichere Lösungen zu entwickeln und förderrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Mit unserer Expertise in der Strukturierung von Verkaufs- und Privatisierungsvorhaben sowie der Prüfung von Zuwendungsbescheiden bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen für unsere Mandanten an.

Beratung öffentlicher Auftraggeber und Fördermittelempfänger

  • Beihilferechtskonforme Strukturierung von Verkaufs- und Privatisierungsvorhaben
  • Prüfung von Zuwendungsbescheiden, Bewilligungsbescheiden, Fördermittelbescheiden und Subventionsbescheiden
  • Notifizierung beabsichtigter Beihilfen bei der Europäischen Kommission
  • Verteidigung gegen Beschwerden Dritter
  • Rechtsschutz gegen Widerruf und Rückforderung von Zuwendungen vor den Verwaltungsgerichten

Beratung von Bietern und Bewerbern

  • Vertretung in Bieterverfahren über Verkaufs- und Privatisierungsvorhaben
  • Beihilfebeschwerden bei der Europäischen Kommission
  • Konkurrentenklagen gegen rechtswidrige staatliche Beihilfen vor den Verwaltungsgerichten und den Zivilgerichten
  • Klagen gegen die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gericht erster Instanz