Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht
Das Recht der Europäischen Union und das Verfassungsrecht bestimmen den Rahmen für Gesetze und Rechtsverordnungen. Nicht immer gelingt dem Normgeber eine fehlerfreie Umsetzung. Häufig werden Widersprüche erst anlässlich konkreter gerichtlicher Verfahren erkennbar.
Unsere Beratungsleistungen
Wir vertreten Unternehmen, Projektträger und Behörden in Verfahren vor deutschen und europäischen Behörden und Gerichten – von der strategischen Beratung über die Verfahrenssteuerung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
In komplexen Genehmigungsprozessen begleiten wir unsere Mandanten rechtssicher, lösungsorientiert und mit tiefem Verständnis für staatliches Handeln.
Warum mit uns?

Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht
Unsere Kanzlei vertritt Mandanten in allen Bereichen des öffentlichen Rechts – rechtssicher, durchsetzungsstark und mit strategischem Weitblick.
Wir helfen Ihnen, wenn es um die Abwehr oder Durchsetzung hoheitlicher Maßnahmen, um Enteignungen, um verfassungsrechtliche Grundsatzfragen oder um europarechtlichen Rechtsschutz geht.
Verwaltungsrecht: Staatliches Handeln rechtlich kontrollieren
Wir vertreten Sie bundesweit vor Verwaltungsgerichten in klassischen Verfahren wie Anfechtungsklagen, Verpflichtungsklagen oder einstweiligen Anordnungen – etwa bei:
Unsere Prozessführung zielt auf Effizienz, Entlastung und maximale Rechtsklarheit.
Amtshaftung & Entschädigung
Wenn staatliches Handeln in Eigentumsrechte oder Vermögenspositionen eingreift, prüfen wir die Rechtmäßigkeit und setzen Ansprüche durch – unter anderem bei Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüchen.
Verfassungsbeschwerden
Wir übernehmen die rechtliche Beurteilung verfassungsrechtlicher Fragestellungen und vertreten Sie vor dem Bundesverfassungsgericht – etwa bei: