Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht

Das Recht der Europäischen Union und das Verfassungsrecht bestimmen den Rahmen für Gesetze und Rechtsverordnungen. Nicht immer gelingt dem Normgeber eine fehlerfreie Umsetzung. Häufig werden Widersprüche erst anlässlich konkreter gerichtlicher Verfahren erkennbar.

Unsere Beratungsleistungen

Wir vertreten Unternehmen, Projektträger und Behörden in Verfahren vor deutschen und europäischen Behörden und Gerichten – von der strategischen Beratung über die Verfahrenssteuerung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

In komplexen Genehmigungsprozessen begleiten wir unsere Mandanten rechtssicher, lösungsorientiert und mit tiefem Verständnis für staatliches Handeln.

Warum mit uns?

  • Langjährige Expertise im öffentlichen Recht
  • Strategische Prozessführung
  • Große Erfahrung mit Verwaltungspraxis und Gerichtsbarkeit
  • Direkte Kommunikation & klare Handlungsempfehlungen

Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten in allen Bereichen des öffentlichen Rechts – rechtssicher, durchsetzungsstark und mit strategischem Weitblick.

Wir helfen Ihnen, wenn es um die Abwehr oder Durchsetzung hoheitlicher Maßnahmen, um Enteignungen, um verfassungsrechtliche Grundsatzfragen oder um europarechtlichen Rechtsschutz geht.

Verwaltungsrecht: Staatliches Handeln rechtlich kontrollieren

Wir vertreten Sie bundesweit vor Verwaltungsgerichten in klassischen Verfahren wie Anfechtungsklagen, Verpflichtungsklagen oder einstweiligen Anordnungen – etwa bei:

  • belastenden Verwaltungsakten
  • abgelehnten Anträgen
  • rechtswidrigen Auflagen oder Gebührenbescheiden

Unsere Prozessführung zielt auf Effizienz, Entlastung und maximale Rechtsklarheit.

Amtshaftung & Entschädigung

Wenn staatliches Handeln in Eigentumsrechte oder Vermögenspositionen eingreift, prüfen wir die Rechtmäßigkeit und setzen Ansprüche durch – unter anderem bei Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüchen.

Verfassungsbeschwerden

Wir übernehmen die rechtliche Beurteilung verfassungsrechtlicher Fragestellungen und vertreten Sie vor dem Bundesverfassungsgericht – etwa bei:

  • Verfassungswidriger Rechtsetzung
  • Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch Gerichte