Privates Bau- und Architektenrecht

Die rechtliche Grundlage für Bauprojekte umfasst alle Phasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Abnahme – und stellt hohe Anforderungen an Vertragsklarheit, Haftungsfragen und den Umgang mit Planungsrisiken.

Unsere Beratungsleistungen

AntweilerLiebschwagerNieberding unterstützt zu allen Fragen des Baurechts mit individueller und lösungsorientierter Beratung. Öffentliche, institutionelle und private Auftraggeber sowie mittelständische und große Architektur- und Ingenieurbüros profitieren von der langjährigen Fachkompetenz unserer Sozietät. Unser Team erfahrener Baurechtsanwälte begleitet Sie mit fachlicher Tiefe und praxisnaher Beratung – von der Projektentwicklung bis zur Fertigstellung. Aufgrund unserer langjährigen Expertise werden wir regelmäßig in verschiedenen Rankings als besonders qualifiziert empfohlen.

Privates Baurecht

Bauprojekte sind komplexe Vorhaben, bei denen zahlreiche Interessen aufeinandertreffen. Die rechtliche Begleitung muss daher nicht nur präzise, sondern auch praxisnah und lösungsorientiert sein. Es geht dabei aber nicht nur um juristische Fragen – der Erfolg baurechtlicher Beratung hängt maßgeblich vom Verständnis technischer Abläufe und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ab.

Unser Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Interessen unserer Mandanten effektiv zu vertreten – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Für unsere zielgerichtete Beratung greifen wir zusätzlich auf unsere besonderen Prozesserfahrungen in selbstständigen Beweisverfahren, Urkundenprozessen und einstweiligen Verfügungsverfahren zurück.

Privates Baurecht

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Vertragsmanagement, insbesondere Gestaltung von Bau- und Generalunternehmerverträgen
  • Prüfung der Besonderheiten beim Verbraucherbauvertrag und der Widerrufsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei Baubehinderungsanzeigen
  • Vorbereitung bzw. Abwehr von Vertragskündigungen einschließlich der prüfbaren Abrechnung gekündigter Verträge
  • Prüfung des Vorliegens von Baumängeln nach BGB und VOB/B
  • Formulierung und Prüfung von Mängelrügen
  • Beratung im Zusammenhang mit Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten
  • Beratung im Falle von Mängelbeseitigungsleistungen und Nacherfüllung
  • Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • Berechnung und Bewertung der Wirksamkeit von Gewährleistungsfristen
  • Nachtragsmanagement
  • Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Nachtragsforderungen
  • Planungs- oder Leistungsänderungen
  • Berücksichtigung der vertragsspezifischen Kalkulationsgrundlagen oder der tatsächlich erforderlichen Kosten
  • Lösung von Rechtsproblemen bei Sicherheitsleistungen
  • Prüfung der Wirksamkeit von Sicherungsvereinbarungen, insbesondere im Zusammenwirken von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten
  • Mängelhaftung
  • Nachtragsforderungen
  • Vertragsstrafen und Schadensersatz
  • Selbstständige Beweisverfahren
  • Urkundenprozess
  • Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest und einstweilige Verfügung)

Architekten- und Ingenieurrecht

Das Architekten- und Ingenieurrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet, das sämtliche rechtliche Fragestellungen rund um die Tätigkeit von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern umfasst. Es setzt sich aus verschiedenen Rechtsquellen zusammen – insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), den Architektengesetzen der Bundesländer sowie berufsrechtlichen und urheberrechtlichen Vorschriften. Die Anforderungen an Planung, Koordination und Umsetzung sind hoch – ebenso wie die Verantwortung gegenüber Auftraggebern, Behörden und weiteren Projektbeteiligten. Von der Vertragsgestaltung über Honorarfragen bis hin zur Haftung bei Planungs- oder Ausführungsfehlern ist rechtliche Expertise unerlässlich, um Risiken zu minimieren und Projekte erfolgreich umzusetzen.

Privates Baurecht - Architekten- und Ingenieursrecht

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Projektkonzeption und -strukturierung (einschl. Generalplaner und Planungs-Argen)
  • Vorbereitung und Entwurf von Architektenverträgen unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des konkreten Bauvorhabens v.a. im Hinblick auf die Beschreibung des Vertrags- und Leistungssolls sowie der Risikoverteilung
  • Prüfung von Architektenverträgen
  • Beratung bei der Gestaltung von Vertragsklauseln betreffend die Baukosten (insbesondere Beschaffenheitsvereinbarungen und Baukostenobergrenzen)
  • Beratung und Vertretung in Auseinandersetzungen bei Bausummenüberschreitung
  • Beratung zum Umgang mit Ansprüchen aus Planungs- und Bauzeitverlängerung
  • Beratung und Begleitung außergerichtlicher Beweissicherung
  • Beratung bei der Auswahl und Beauftragung eines Privatsachverständigen
  • Vertretung in gerichtlichen Selbständigen Beweisverfahren / Beweissicherungsverfahren
  • Anwaltliche Vertretung im Bereich Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (TA)
  • Klären der Verantwortlichkeiten
  • Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und Regressforderungen
  • Sicherung des Regresses gegenüber anderen Planungs- und Baubeteiligten
  • Einbindung / Berücksichtigung der HOAI bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Beratung zur Geltung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure für „Altverträge“ nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019
  • Planungs- und baubegleitende Rechtsberatung
  • Gestaltung und Prüfung von Planer- und Subplanerverträgen
  • Konzeption für zeit- und kostensparendes Planen und Bauen
  • Vertragsmanagement und -controlling
  • Unterstützung bei Baubehinderungsanzeigen
  • Vorbereitung bzw. Abwehr von Vertragskündigungen einschließlich der prüfbaren Abrechnung gekündigter Verträge
  • Beratung und Teilnahme bei der werkvertraglichen Abnahme
  • Beratung bei der Gestaltung von Honorarvereinbarungen
  • Beratung und Begleitung bei der Erstellung von Nachträgen
  • Beratung und Begleitung bei der Erstellung prüffähiger Abschlags- und Schlussrechnungen
  • Außergerichtliche wie gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Honorarforderungen
  • Abwehr unberechtigter Honorar- und Nachtragsforderungen
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Planungs- und Bauzeitverlängerung, Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
  • Projektkonzeption und -strukturierung (einschl. Generalplaner und Planungs-Argen)
  • Vorbereitung und Entwurf von Ingenieurverträgen unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des konkreten Bauvorhabens v.a. im Hinblick auf die Beschreibung des Vertrags- und Leistungssolls sowie der Risikoverteilung
  • Prüfung von Ingenieurverträgen