Für die erfolgreiche Realisierung von Immobilienprojekten ist es zunächst erforderlich, die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Regelmäßig muss dafür ein Bebauungsplan aufgestellt werden, entweder als Angebotsbebauungsplan oder als vorhabenbezogener Bebauungsplan. Liegt ein Bebauungsplan bereits vor, sind häufig Anpassungen notwendig, um das geplante Vorhaben umsetzen zu können.
Unsere Beratungsleistungen
AntweilerLiebschwagerNieberding unterstützt Investoren und Kommunen umfassend in Fragen des öffentlichen Baurechts. Wir prüfen, was aufgrund des aktuellen Baurechts zulässig ist, wie weit der Bestandsschutz reicht und ob Bebauungspläne neu aufgestellt oder geändert werden müssen. Außerdem klären wir ab, ob Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans in Betracht kommen.
Soweit sich Kommunen, Unternehmen oder Grundstückseigentümer gegen Beeinträchtigungen eines geplanten Vorhabens wehren wollen, unterstützen wir sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Im Vordergrund steht hier das Ziel, Baurecht für ein bestimmtes Vorhaben zu erhalten. Das wirkt sich schon auf den Inhalt des Kaufvertrags oder des Erbbaurechtsvertrags aus, mit dem sich der Investor das Grundstück sichert.
Unsere Leistungen im Überblick
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Bebauungspläne
Städtebauliche Verträge
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
Beratung von Kommunen
Städten und Gemeinden obliegt es, die Voraussetzungen für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu schaffen. Einerseits stehen sie aufgrund von Wohnungsnot und den Veränderungen im Einzelhandel vor großen Herausforderungen. Andererseits müssen Sie die rechtlichen Vorgaben für Energiewende und Mobilitätswende umsetzen. Dabei kommt der Bauleitplanung eine zentrale Rolle zu.
Unsere Leistungen im Überblick
Rechtliche Unterstützung bei der Bauleitplanung
Abstimmung zwischen Bauleitplanung einerseits und Wärmeplanung bzw. Nahverkehrsplanung andererseits
Wohnraumbeschleunigung
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
Beratung von Nachbarn
Großprojekte können nachteilige Auswirkungen auf andere Städte und Gemeinden oder auf andere Unternehmen haben. Insbesondere die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels führt in der Regel zu Verschiebungen von Kaufkraftströmen. Diese Veränderungen gehen zu Lasten von benachbarten Gemeinden und von Konkurrenten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Nachbarn bei der Abwehr von Großprojekten.
Erhebung von Einwendungen gegen Bauleitplanung oder Fachplanung