Bauträgerrecht
Das Bauträgerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauträgern und Erwerbern beim Verkauf von noch zu errichtenden Immobilien. Es umfasst komplexe Fragen zu Vertragsgestaltung, Gewährleistung und Eigentumsübertragung – oft mit hohem Konfliktpotenzial.
Unsere Beratungsleistungen
Der Bauträgervertrag zählt seit jeher zu den rechtlich besonders anspruchsvollen Vertragstypen. Ob institutionelle oder vermögensverwaltende Bauträger, Käufer und Erwerber– alle Beteiligten stehen in den verschiedenen Projektphasen vor rechtlich wie praktisch anspruchsvollen Aufgaben. Unterschiedliche Interessen und Perspektiven erschweren oft die Lösungsfindung und führen nicht selten zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
AntweilerLiebschwagerNieberding bietet fundierte Beratung rund um den Bauträgervertrag – strategisch, kreativ und effizient. Unsere Mandanten profitieren von unserem tiefen Verständnis für immobilienrechtliche Zusammenhänge: in der Planungs- und Bauphase, bei speziellen rechtlichen Fragestellungen sowie bei komplexen Fragen der Gewährleistung und Anspruchsdurchsetzung.