Bauträgerrecht

Das Bauträgerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauträgern und Erwerbern beim Verkauf von noch zu errichtenden Immobilien. Es umfasst komplexe Fragen zu Vertragsgestaltung, Gewährleistung und Eigentumsübertragung – oft mit hohem Konfliktpotenzial.

Unsere Beratungsleistungen

Der Bauträgervertrag zählt seit jeher zu den rechtlich besonders anspruchsvollen  Vertragstypen. Ob institutionelle oder vermögensverwaltende Bauträger, Käufer und Erwerber– alle Beteiligten stehen in den verschiedenen Projektphasen vor rechtlich wie praktisch anspruchsvollen Aufgaben. Unterschiedliche Interessen und Perspektiven erschweren oft die Lösungsfindung und führen nicht selten zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

AntweilerLiebschwagerNieberding bietet fundierte Beratung rund um den Bauträgervertrag – strategisch, kreativ und effizient. Unsere Mandanten profitieren von unserem tiefen Verständnis für immobilienrechtliche Zusammenhänge: in der Planungs- und Bauphase, bei speziellen rechtlichen Fragestellungen sowie bei komplexen Fragen der Gewährleistung und Anspruchsdurchsetzung.

Abnahme

  • Beratung und Teilnahme an der werkvertraglichen Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Baubegleitung

  • Baubegleitende Rechtsberatung sowie Beratung bei Nachtragswünschen
  • Bewertung, Unterstützung bzw. Fertigung von Baubehinderungsanzeigen
  • Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von Baubehinderungsschäden
  • Begleitung von Eigentümergemeinschaften bzw. WEG’s in Mängelhaftungssachen gegenüber dem Bauträger

Mängelhaftung

  • Prüfung des Vorliegens von Baumängeln nach BGB und VOB/B
  • Formulierung und Prüfung von Mängelrügen
  • Beratung im Zusammenhang mit Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten
  • Beratung im Falle von Mängelbeseitigungsleistungen und Nacherfüllung
  • Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • Berechnung und Bewertung der Wirksamkeit von Gewährleistungsfristen

Claim-Management

  • Nachtragsmanagement
  • Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Nachtragsforderungen
  • Planungs- oder Leistungsänderungen
  • Berücksichtigung der vertragsspezifischen Kalkulationsgrundlagen oder der tatsächlich erforderlichen Kosten

Sachverständige

  • Beratung zur Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen
  • Anleitung und Begleitung von Sachverständigen bei der Erstellung von Gutachten
  • Beratung bei der Wahl zwischen Privatgutachten oder selbständigen Beweisverfahren
  • Formulierung von Beweisfragen

Sicherheiten

  • Lösung von Rechtsproblemen bei Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Sicherheitseinbehalte, Patronatserklärungen)
  • Prüfung der Verpflichtung zur Auflösung der Sicherheit gemäß § 650 m BGB bei rechtzeitiger Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel
  • Prüfung der Voraussetzung für die Eintragung einer Sicherungshypothek des Nachunternehmers (§ 650e BGB) oder einer Bauhandwerkersicherung (§ 650 f BGB)

Vertragsgestaltung

  • Gestaltung von Bauträgerverträgen und Leistungsbeschreibungen, Nachunternehmerverträgen, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträgen sowie Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Prüfung von Verträgen
  • AGB-Kontrolle